Leserbrief zu "Akteneinsicht"
Recht auf Akteneinsicht
Zum Bericht "Satzung abgelehnt" vom 24./25.6.06:
Für ganz so witzig halte ich die Kommentierung des Antrags auf Kodifizierung eines Anspruchs auf Akteneinsicht eines jeden Bürgers qua Satzung durch Landrat Karmasin mit den Worten "Erstens brauch ma's ned und zweitens is eh a Kas" nicht. Da im Ausschuss alle Christsozialen den Antrag gegen die Stimmen aller anderen abgelehnt haben, stand womöglich noch der Zusatz im Raum: "Drittens kannt ja dann a jeda kumma und viertens san ma eh' die Mehran". Meines Erachtens wäre es ein wichtiger Fortschritt, wenn jedermann – ohne seine persönliche Betroffenheit darlegen und diskutieren zu müssen – die Möglichkeit hätte, Verwaltungsakten einzusehen, soweit es nicht ausnahmsweise um sensible Belange geht, die der Geheimhaltung bedürfen. Solange kein allgemeines Einsichtsrecht besteht, profitieren im Übrigen vielerorts diejenigen Fraktionen und Fraktionsmitglieder, die der Gruppierung angehören, die den jeweiligen Chef im Rathaus, im Landratsamt, im Ministerium oder im Freistaat stellt. Die Betroffenen werden das natürlich weit von sich weisen. Um den Nachweis zu erbringen, dass Bruck über jeden Verdacht erhaben ist, sollte der Kreistag den Beschluss seines Ausschusses noch einmal kritisch prüfen. Auf eine Entscheidung des Landtages im Sinne des Antragstellers werden wir wegen der dortigen Mehrheitsverhältnisse wohl noch lange warten müssen.
Detlef Arzt
Gröbenzell
Zum Bericht "Satzung abgelehnt" vom 24./25.6.06:
Für ganz so witzig halte ich die Kommentierung des Antrags auf Kodifizierung eines Anspruchs auf Akteneinsicht eines jeden Bürgers qua Satzung durch Landrat Karmasin mit den Worten "Erstens brauch ma's ned und zweitens is eh a Kas" nicht. Da im Ausschuss alle Christsozialen den Antrag gegen die Stimmen aller anderen abgelehnt haben, stand womöglich noch der Zusatz im Raum: "Drittens kannt ja dann a jeda kumma und viertens san ma eh' die Mehran". Meines Erachtens wäre es ein wichtiger Fortschritt, wenn jedermann – ohne seine persönliche Betroffenheit darlegen und diskutieren zu müssen – die Möglichkeit hätte, Verwaltungsakten einzusehen, soweit es nicht ausnahmsweise um sensible Belange geht, die der Geheimhaltung bedürfen. Solange kein allgemeines Einsichtsrecht besteht, profitieren im Übrigen vielerorts diejenigen Fraktionen und Fraktionsmitglieder, die der Gruppierung angehören, die den jeweiligen Chef im Rathaus, im Landratsamt, im Ministerium oder im Freistaat stellt. Die Betroffenen werden das natürlich weit von sich weisen. Um den Nachweis zu erbringen, dass Bruck über jeden Verdacht erhaben ist, sollte der Kreistag den Beschluss seines Ausschusses noch einmal kritisch prüfen. Auf eine Entscheidung des Landtages im Sinne des Antragstellers werden wir wegen der dortigen Mehrheitsverhältnisse wohl noch lange warten müssen.
Detlef Arzt
Gröbenzell
Journal - 28. Jun, 14:38