CSU gegen Recht auf Akteneinsicht
Auf Bundesebene existiert seit Anfang 2006 ein Gesetz, dass die Bundesbehörden verpflichtet, Informationen an Bürger herauszugeben, wenn der Datenschutz u.a. Rechte dritter nicht verletzt werden.
Der bundesweite Versuch, das Recht auf Akteneinsicht auch auf Länder- und Kommunalebenen durchzusetzen, scheitert bislang am Widerstand der konservativen Parteien.
Am 27.7.2006 titelt die SZ: "Regierung muss Geheimnisse preisgeben", weil eine Klage der GRÜNEN vor dem bayerischen Verfassungsgericht Erfolg hatte. Das Gericht folgte den Klagepunkten weitgehend.
"Laut Richterspruch dürfen sich die Ministerien nicht generell auf Geschäftsgeheimnisse berufen und damit Antworten auf parlamentarische Anfragen verweigern. ... Das Recht des Parlaments, die Regierung zu kontrollieren, beziehe sich auch auf Unternehmen, die ganz oder zumindest überwiegend dem Staat gehören ... die Staatsregierung müsse ... Rechenschaft ablegen, wenn es um Bereiche gehe, in denen die staatliche Aufsicht berührt sei. ... Der Landtag müsse ... die Verwendung von Haushaltsmitteln kontrollieren können - deshalb müssten die betroffenen Firmen in Kauf nehmen, dass die Höhe von Förderzuschüssen öffentlich gemacht werde."
Am 19. Oktober vermeldet die SZ: "Landtag lehnt Recht auf Akteneinsicht ab".
Die CSU-Mehrheit im Landtag verhinderte die Einführung dieses Rechts in Bayern mit der Behauptung, die Mehrheit der Bürger wolle dies nicht.
Der bundesweite Versuch, das Recht auf Akteneinsicht auch auf Länder- und Kommunalebenen durchzusetzen, scheitert bislang am Widerstand der konservativen Parteien.
Am 27.7.2006 titelt die SZ: "Regierung muss Geheimnisse preisgeben", weil eine Klage der GRÜNEN vor dem bayerischen Verfassungsgericht Erfolg hatte. Das Gericht folgte den Klagepunkten weitgehend.
"Laut Richterspruch dürfen sich die Ministerien nicht generell auf Geschäftsgeheimnisse berufen und damit Antworten auf parlamentarische Anfragen verweigern. ... Das Recht des Parlaments, die Regierung zu kontrollieren, beziehe sich auch auf Unternehmen, die ganz oder zumindest überwiegend dem Staat gehören ... die Staatsregierung müsse ... Rechenschaft ablegen, wenn es um Bereiche gehe, in denen die staatliche Aufsicht berührt sei. ... Der Landtag müsse ... die Verwendung von Haushaltsmitteln kontrollieren können - deshalb müssten die betroffenen Firmen in Kauf nehmen, dass die Höhe von Förderzuschüssen öffentlich gemacht werde."
Am 19. Oktober vermeldet die SZ: "Landtag lehnt Recht auf Akteneinsicht ab".
Die CSU-Mehrheit im Landtag verhinderte die Einführung dieses Rechts in Bayern mit der Behauptung, die Mehrheit der Bürger wolle dies nicht.
Journal - 19. Okt, 13:08