Wer das Sagen hat
Leserbrief in der Fürstenfeldbrucker SZ vom 27. November 2006 zur Auseinandersetzung zwischen den im Gröbenzeller Gemeinderat vertretenen Parteien zur Ortszentrumsplanung (siehe auch 9. August):
"Es ist erstaunlich, wie viele polemische Schlagworte nötig sind, um einen Sachverhalt zu entstellen. Eine "unprofessionelle und uninspirierte Planung" anzuprangern, um das eigene Unvermögen zu vertuschen, rechtzeitig erbetene Vorschläge zu unterbreiten, ist nichts weiter als ein übles Ablenkmanöver. Tatsache ist, dass die Planungshoheit ausschließlich bei der Gemeinde liegt - egal, welcher Planer Entwürfe unterbreitet.
Legt der Gemeinderat eine Geschoßflächenzahl von 0,7 als Planvorgabe fest, ist es verwunderlich, wenn die Grünen trotz Inanspruchnahme eines professionellen Städteplaners Anträge stellen, die keiner Überprüfung standhalten. Zudem wurden mit jedem Grundeigentümer in der Bahnhofstraße (westliche Seite) Gespräche geführt, um deren Wünsche nach Möglichkeit in die Planungen einzubeziehen. Ebenso hat jeder Eigentümer ein Recht zu erfahren, wie die Gemeinde mit seinem Grundstück umzugehen gedenkt. Wollen die Grünen über die Köpfe der Besitzer hinweg planen oder ein Baugebot aussprechen?
Mit dem nötigen Wissen über Baurecht und die Auswirkungen eines rechtskräftigen Bebauungsplans lassen sich unsachliche Leserbriefe vermeiden."
Walter Strauch
CSU-Gemeinderat
Gröbenzell
Lässt man den polemischen Gehalt des Textes außer Acht, bleibt ein unterentwickeltes Demokratieverständnis übrig, das in Deutschland die "mehrern" haben. Mit jedem Grundeigentümer wurden Gespräche geführt, heißt es, um deren Wünsche berücksichtigen zu können.
Das erste Manko: dies ist ein Recht, aber keine Pflicht eines Gemeinderats bzw. seiner Verwaltung. Wenn er gefragt wird, hat sich der Bürger, hier Grundeigentümer, zu freuen. Ob sein Wunsch Gehör findet, entscheidet die Ebene über ihm ("... hat ein Recht zu erfahren, wie die Gemeinde mit seinem Grundstück umzugehen gedenkt.") Die Sprache allein ist verräterisch. Wer also meint, über sein Grundstückseigentum allein verfügen zu können, irrt demnach.
Das zweite Manko: Wer das Baurecht nicht studiert hat, so ist herauszulesen, und dessen Auswirkungen nicht kennt, sollte besser schweigen. Nun mag der Hinweis anderen Gemeinderäten gegenüber eine gewisse Berechtigung haben. Aber dem Bürger wird damit jedes Recht abgesprochen, ein Wörtchen mitreden zu dürfen, denn wer von uns studiert schon das Baurecht.
Ergo, ergibt der Tenor des Leserbriefes, wird der Gemeinderat mit unserem Grundstückseigentum so umgehen, wie es ihm im Rahmen der Gesetze beliebt. Das war so und das bleibt so, solange sich die Demokratie bei uns im Wünschen und eventuell Gehörtwerden erschöpft.
"Es ist erstaunlich, wie viele polemische Schlagworte nötig sind, um einen Sachverhalt zu entstellen. Eine "unprofessionelle und uninspirierte Planung" anzuprangern, um das eigene Unvermögen zu vertuschen, rechtzeitig erbetene Vorschläge zu unterbreiten, ist nichts weiter als ein übles Ablenkmanöver. Tatsache ist, dass die Planungshoheit ausschließlich bei der Gemeinde liegt - egal, welcher Planer Entwürfe unterbreitet.
Legt der Gemeinderat eine Geschoßflächenzahl von 0,7 als Planvorgabe fest, ist es verwunderlich, wenn die Grünen trotz Inanspruchnahme eines professionellen Städteplaners Anträge stellen, die keiner Überprüfung standhalten. Zudem wurden mit jedem Grundeigentümer in der Bahnhofstraße (westliche Seite) Gespräche geführt, um deren Wünsche nach Möglichkeit in die Planungen einzubeziehen. Ebenso hat jeder Eigentümer ein Recht zu erfahren, wie die Gemeinde mit seinem Grundstück umzugehen gedenkt. Wollen die Grünen über die Köpfe der Besitzer hinweg planen oder ein Baugebot aussprechen?
Mit dem nötigen Wissen über Baurecht und die Auswirkungen eines rechtskräftigen Bebauungsplans lassen sich unsachliche Leserbriefe vermeiden."
Walter Strauch
CSU-Gemeinderat
Gröbenzell
Lässt man den polemischen Gehalt des Textes außer Acht, bleibt ein unterentwickeltes Demokratieverständnis übrig, das in Deutschland die "mehrern" haben. Mit jedem Grundeigentümer wurden Gespräche geführt, heißt es, um deren Wünsche berücksichtigen zu können.
Das erste Manko: dies ist ein Recht, aber keine Pflicht eines Gemeinderats bzw. seiner Verwaltung. Wenn er gefragt wird, hat sich der Bürger, hier Grundeigentümer, zu freuen. Ob sein Wunsch Gehör findet, entscheidet die Ebene über ihm ("... hat ein Recht zu erfahren, wie die Gemeinde mit seinem Grundstück umzugehen gedenkt.") Die Sprache allein ist verräterisch. Wer also meint, über sein Grundstückseigentum allein verfügen zu können, irrt demnach.
Das zweite Manko: Wer das Baurecht nicht studiert hat, so ist herauszulesen, und dessen Auswirkungen nicht kennt, sollte besser schweigen. Nun mag der Hinweis anderen Gemeinderäten gegenüber eine gewisse Berechtigung haben. Aber dem Bürger wird damit jedes Recht abgesprochen, ein Wörtchen mitreden zu dürfen, denn wer von uns studiert schon das Baurecht.
Ergo, ergibt der Tenor des Leserbriefes, wird der Gemeinderat mit unserem Grundstückseigentum so umgehen, wie es ihm im Rahmen der Gesetze beliebt. Das war so und das bleibt so, solange sich die Demokratie bei uns im Wünschen und eventuell Gehörtwerden erschöpft.
Journal - 27. Nov, 14:54